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Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für ein verunfalltes Nutzfahrzeug (hier: Taxi) kann unter Berücksichtigung der Stammkundenbindung auch dann noch gerechtfertigt sein, wenn die Kosten der Anmietung den Gewinn um das 4,6-fache übersteigen, §§ 249, 251 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: I-1 U 21/13, 26.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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