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wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung als allgemeine Geschäftsbedingung; § 307 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 77/12, 13.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vertragsstrafe Abschlusserklärung AGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vertragsstrafe Höhe unangemessen Hamburger brauch Modell modifizierte Wettbewerbsrecht Abmahnung Wiederholung Verwirkung verwirkt
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