Detailansicht Urteil
Hausverwalter darf für seine Kunden keine Werklohnprozesse führen; §§ 3, 5 Abs. 1 RDG; 3, 4 Nr. 11 UWG
OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 16/14, 17.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausverwalter Abmahnung Gerichtliches verfahren Prozessführung Prozeßführung Vertretung Eigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann verbotene Rechtsberatung Bottrop UWG wettbewerbswidrig Unterlassungsanspruch Nebenleistung Gerichtsverfahren gerichtsprozess Gerichtsprozeß Gerichtsverfahren Kläger Prozessbevollmächtigter
Ähnliche Urteile
- Irreführung durch Internet-Werbung mit "beeinflussten" Bewertungen
- Täuschende Werbung durch die Verwendung der Bekanntheit eines Unternehmens/ Verweis auf die Quelle redaktioneller Berichterstattung/ Nutzung von Sternenbewertungen in der Werbung.
- „Bekannt aus…“ - Werbung zulässig? / Irreführung mit Sternebewertung
- Warengutscheine für die Abgabe von Empfehlungen auf Internet-Bewertungsportalen
- Sind Gutscheinen in Höhe von 50,- EUR für Google-Bewertungen wettbewerbsrechtlich zulässig?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Verwalter Organisationsbeschluss Mietminderung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Schimmel Nachbarrecht Abmahnung Teilungserklärung Jahresabrechnung Arzthaftung Wurzeln Nutzungsentschädigung Kurioses Telefonwerbung Protokoll Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Kündigung Garage Beschluss Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Treppenlift Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Makler Veränderung Anfechtungsklage Abschleppen Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
