Detailansicht Urteil
Mieter darf Vermieter aus der Wohnung werfen; §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535, 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 289/13, 04.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Rauswurf Besitz Eigentum Mieter Vermieter Besichtigungsrecht sachlich gerechtfertigter Grund Wohnungsbesichtigung
Ähnliche Urteile
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Jahresabrechnung Einstimmigkeit Beschluss Gemeinschaftseigentum Veränderung Mietminderung Wirtschaftsplan Protokoll Teilungserklärung Telefonwerbung Makler Wurzeln Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Abmahnung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Miete Treppenlift Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Arzthaftung Schimmel Sondereigentum Kündigung Garage Beirat Verwaltungsbeirat Verwalter Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Abschleppen Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!