Detailansicht Urteil
Nur unstreitige materiellrechtliche Einwendungen sind im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen; §§ 104, 106 Abs. 1 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 539/11, 14.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Karlsruhe, AZ: 13 W 18/13, 04.06.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostenfestsetzungsverfahren Verfahrenskosten Gerichtskosten Parteikosten Erstattungsfähigkeit Aufrechnung Hauptforderung verrechnung aufrechnen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Nachbarrecht Makler Protokoll Eigenbedarfskündigung Mietminderung Telefonwerbung Garage Miete Abschleppen Arzthaftung Gegenabmahnung Abmahnung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Verwalter Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Beschluss Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Treppenlift Einstimmigkeit Beirat Sondereigentum Kündigung Wohnungseigentümer Kurioses Wurzeln Verwaltungsbeirat Veränderung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
