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Tiere (hier: Pony) dürfen nicht tätowiert werden; §§ 1 S. 2, 6 Abs. 1 S. 1, 16 a S. 1 TierSchG
VG Münster, AZ: 1 L 481/10, 04.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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