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Nach der Enthaftungserklärung kann der Insolvenzverwalter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend machen; § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 136/13, 22.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter Vermieter Mietvertrag Insolvenzverwalter Schuldner Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Gutschrift
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