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Der Staat darf nach einem Verkehrunfall die bei der Schadensbeseitigung angefallene Mehrwertsteuer geltend machen; §§ 249, 254 BGB; 19 2. AVVFStr
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 10/13, 18.03.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Verkehrsrecht Schaden MwSt. vorsteuerabzugsberechtigt Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Umsatzsteuer kurioses
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