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Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann Aufwandsentschädigung beanspruchen; §§ 21, 29 Abs. 2 u. 3, 46 WEG
AG Hattingen, AZ: 28 C 30/13, 23.01.2013
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KG Berlin, AZ: 24 W 194/02, 29.03.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aufwandentschädigung Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank DOhrmann Unkostenpauschale Rechnungen Schreibmaterial Büromaterial Bottrop Entschädigung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Eigentümerversammlung
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