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Archtitekt muss Wunschvorstellungen des Bauherrn im Rahmen des Machbaren realisieren; §§ 280, 633, 634 Nr. 4 BGB
OLG Hamm, AZ: 12 U 184/12, 07.05.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 55/13, 10.07.2014
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OLG Hamm, AZ: 12 U 75/12, 12.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Architekt Planungsfehler Überwachungsfehler Ausführungsfehler Baumangel Mangelhaft Werkvertrag rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Schadensersatz Schadenersatz Berechnung Quote
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