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Verwalter darf bei entsprechender Vereinbarung in der Teilungserklärung die Solvenz des Erwerbers umfassend prüfen; § 12 Abs. 2 WEG
LG Köln, AZ: 29 T 96/14, 08.09.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 269/12, 21.11.2013
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AG Arnsberg, AZ: 3 C 710/13, 19.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Veräußerung Käufer erwerber neue Wohnungseigentümer Verwalterzustimmung bei verkauf Insolvenz Schufa-Auskunft unterlagen Belege Vermögensverhältnisse rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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