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Verwalter auch für nichtrechtsfähige Untergemeinschaft einer Eigentümergemeinschaft zustellungsberechtigt; § 45 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 T 151/14, 02.10.2014
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Wird gegen eine nichtrechtsfähige Untergemeinschaft eine Anfechtungsklage erhoben, ist der Verwalter auch für die Untergemeinschaft zustellungsbevollmächtigt.

Ist aber eine Beschlussanfechtungsklage erhoben worden, die jedoch sich nicht
gegen sämtliche übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet worden und daher unzulässig ist, ist es gleichwohl Aufgabe der Verwalterin, wie es der Wortlaut von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG bestimmt, Rechtsnachteile für die übrigen Wohnungseigentümer abzuwenden, sich mithin also auch gegen eine solche unzulässige Klage zu verteidigen.
Die Entscheidung des LG Dortmund ist mehr als zweifelhaft. Der Verwalter soll zustellungsbevollmächtigt für eine nichtrechtsfähige Untergemeinschaft sein und dies sogar dann, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Verwalter bestehen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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