Detailansicht Urteil
Sonnabend ist kein Werktag I.S.d. § 556 b BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 129/09, 13.07.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter Vermieter Mietrecht Werktagen Mietzins § 556 BGB Fristenberechnung Frist Fristen Berechnung Sonnabend Verzug Zahlungsverzug Fristberechnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Arzthaftung Schimmel Verwalter Jahresabrechnung Nachbarrecht Wurzeln Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Treppenlift Tierhaltung Telefonwerbung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Miete Gemeinschaftseigentum Makler Wohnungseigentümer Sondereigentum Veränderung Eigentümerversammlung Abmahnung Beirat Mietminderung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Abschleppen Nutzungsentschädigung Kündigung Wirtschaftsplan Protokoll Einstimmigkeit Garage Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Gleichwohl dürfte die Entscheidung in der Sache richtig sein, wenn man berücksichtigt, dass die Banken eine Überweisung erst am dritten Banktag dem gegnerischen Konto gutschreiben müssen.