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Antidiskriminierungsgesetz gilt auch im Mietrecht; §§ 19 21 AAG
AG Köln, AZ: 147 C 68/14, 17.06.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gleichbehandlungsgesetz Schadensersatz Schadenersatz Mieter Vermieter Mietvertrag Homosexueller Homosexuailität Gleichgeschlechtlichkeit rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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