Detailansicht Urteil
In einem Prozess von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt ausgesprochene einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann nicht wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen werden; §§ 174 BGB; 81 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 72/02, 18.12.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung fristlose Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Mietverhältnis Zurückweisung Originallmacht Prozessvollmacht Mieter
Ähnliche Urteile
- c/o-Adresse kann im Einzelfall als ladungsfähige Adresse der Klägerseite ausreichen; §§ 130, 253 ZPO
- Keine Streitwerterhöhung einer Räumungsklage bei mehreren Kündigungen
- Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei Herausgabe eines auch zu Wohnraum dienenden Grundstücks; § 23 Nr. 2 a GVG
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Kündigung im Räumungsprozess ohne Vollmacht wirksam/ fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände einer Betriebskostenerhöhung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Organisationsbeschluss Verwalter Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Teilungserklärung Abschleppen Tierhaltung Makler Beirat Kurioses Verkehrsunfall Kündigung Wurzeln Protokoll Telefonwerbung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Miete Wirtschaftsplan Treppenlift Sondereigentum Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Veränderung Abmahnung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Garage Arzthaftung Einstimmigkeit Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!