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Werkunternehmer haftet für Verlust der auf die Baustelle gelieferten Materialen und Werkzeuge; § 644 BGB
OLG Saarbrücken, AZ: 1 U 49/14, 03.12.2014
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LG Duisburg, AZ: 22 O 102/12, 25.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Werkvertragsrecht Werkunternehmer Diebstahl Baustoffe Entwenden verloren gehen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Handwerker Baustelle Haus Bauherr
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