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Zum Kostenzuschlag für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen bei vom Mieter erfolgter Endrenovierung; § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 224/13, 03.12.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Abschlag Erstattung
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