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Fahrschüler haftet nicht bei Verkehrsunfall/Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren; §§ 2 Abs. 15, 9 Abs. 5, 17 Abs. 1 u. 2, 18 Abs. 1 StVG
LG Saarbrücken, AZ: 13 S 75/14, 18.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall rechtsanwalt Fahrlehrer Fahrschule Schadenersatz Schadensersatz kurioses
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