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Zur wirksamen Vereinbarung von Nebenkosten in einem gewerblichen Mietvertrag; §§ 305c, 307, 308 Nr. 5, 310, 535 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 56/11, 10.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: allgemeine Geschäftsbedingungen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop MIeter vcermieterin Mietvertrag Gewerberaummietvertrag Ladenlokal Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung
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