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Androhen eines Schufa-Eintrages durch Inkassounternehmen nach bereits bestrittener Forderung ist wettbwerbswidrig; §§ 3, 12 UWG
LG Darmstadt, AZ: 27 O 133/14, 16.10.2014
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 157/13, 19.03.2015
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OLG Celle, AZ: 13 U 64/13, 19.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schufa Eintrag Rechtsanwalt Unterlassungsanspruch Schufaeintrag rechtsanwalt Frank Dohrman Drohung bestrittene Forderung Irreführung
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