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Straßenfest als nicht ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG
AG München, AZ: 481 C 14044/14, 31.10.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 197/13, 08.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: kurioses Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum Brunnenfest Wohnungseigentümergemeinschaft Beschlussauslegung objektiv auslegen auszulegen dritter durchgeführter vollzogener Vollzug Beschluss Rückgängig erledigung erledigt Kostenfolge saufen saufgelage kurioses
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