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Eigentümergemeinschaft darf wesentliche Vertragsgestaltungen nicht auf einen Dritten deligieren; §§ 21 WEG, 164 BGB
		LG Koblenz, AZ: 2 S 72/13, 21.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Vertrag Abschluss vertragsinhalt wesentlicher Bestandteil Anfechtungsklage Eigentümerversammlung verwaltungsbeirat REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop		
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