Detailansicht Urteil
Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer; §§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG
BFH München, AZ: II R 20/89, 09.10.1991
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
FG Cottbus, AZ: 15 K 4320/10, 26.02.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentumswohnung Kauf Grundsteuer Grundstück frank Dohrmann Rechtsanwalt Wohnungseigentümergemeinschaft Steuerrecht steuerrechtlich finanzamt
Ähnliche Urteile
- Teilnichtigkeit von rückdatierten Verträgen wegen beabsichtigter Steuerverkürzung
- Werbungskosten nur bei wirtschaftlicher Vermietungsabsicht steuerlich absetzbar; § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
- Passive Betriebsstätten sind nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
- Verluste durch Vermietung einer Ferienwohnung in Portugal wird nicht im negativen Progressionvorbehalt berücksichtigt
- Keine Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung für ein im EU-Ausland belegenes Vermietungsobjekt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Beschluss Garage Gegenabmahnung Verkehrsunfall Treppenlift Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Anfechtungsklage Teilungserklärung Beirat Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Makler Nutzungsentschädigung Mietminderung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Abmahnung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Veränderung Schimmel Jahresabrechnung Arzthaftung Kündigung Tierhaltung Abschleppen Wurzeln Sondereigentum Verwalter Protokoll Miete Kurioses Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
