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Auch eine um mehr als 10% geringere Wohnfläche kann vertragsgemäß sein; §§ 536, 556 Abs. 3 BGB
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 11 C 545/13, 07.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Wohnungsgröße Mietminderung Nebenkostenabrechnung 10% klausel Kürzung Frist Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Grundfläche qm Quadratmeter Mieter Vermieter Mietvertrag anteiliger
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