Detailansicht Urteil
Eigentümer hat bei vorangegangenem Beschluss nach § 16 Abs. 3 WEG Anspruch auf Befreiung der Kosten für den Kabelanschluss
AG Bottrop, AZ: 20 C 22/15, 06.08.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 14 S 7627/08, 25.03.2009
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 83/07, 27.09.2007
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 142/03, 04.05.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann BOttrop Anfechtungsklage Kabelanschluss Kabelanschluß Kosten unitymedia Ish Breitbandkabelanschluss Breitbandkabelanschluß
Kabelgebühren
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Arzthaftung Beirat Anfechtungsklage Telefonwerbung Einstimmigkeit Mietminderung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Verwalter Miete Verkehrsunfall Garage Jahresabrechnung Schimmel Makler Treppenlift Wurzeln Nutzungsentschädigung Tierhaltung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Eigentümerversammlung Veränderung Sondereigentum Protokoll Gemeinschaftseigentum Beschluss Gegenabmahnung Kurioses Abschleppen Kündigung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
