Detailansicht Urteil
Beweislastumkehr bei fehlendem Vollmachtsnachweis auf einer Wohnungseigentümerversammlung
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 8/11, 29.06.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Protokoll Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Vertretung Vollmachten Nachweis vollmachtsnachweis Anfechtungsklage Überprüfung Kontrolle Auszählung Beschlussanfechtung
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Beschlüsse wegen fehlerhafter Protokollierung anfechtbar; § 24 Abs. 6 WEG
- Gemeinschaft hat grds. die Kostentragungspflicht für sondernutzungsberechtigtes Gemeinschaftseigentum/ Zum Anspruch auf Protokollberichtigung; §§ 16, 24 WEG
- Verwalterlose Gemeinschaft wird gemeinschaftlich durch die nicht klagenden Wohnungseigentümer vertreten; §§ 9b, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Telefonwerbung Verwalter Wurzeln Kurioses Nutzungsentschädigung Beschluss Miete Makler Schimmel Veränderung Abschleppen Treppenlift Kündigung Jahresabrechnung Beirat Einstimmigkeit Tierhaltung Mietminderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Sondereigentum Arzthaftung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Garage Abmahnung Organisationsbeschluss Protokoll Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Nachbarrecht Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
