Detailansicht Urteil
Unberechtigter Ausschluss von der Eigentümerversammlung führt zur Unwirksamkeit der anschließend gefassten Beschlüsse
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 42/15, 10.08.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 110/13, 01.12.2014
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 164/13, 12.11.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Abmahnung Kurioses Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Treppenlift Beschluss Einstimmigkeit Protokoll Verwalter Garage Gegenabmahnung Jahresabrechnung Kündigung Teilungserklärung Abschleppen Telefonwerbung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Mietminderung Tierhaltung Arzthaftung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Verkehrsunfall Veränderung Wirtschaftsplan Schimmel Anfechtungsklage Makler Verwaltungsbeirat Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
