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Separate Abrechnung durch Leistungserbringer für einzelne Wohneinheiten zulässig, wenn diese nicht vom Vermieter vorgenommen wurde; § 556a BGB
LG Berlin I, AZ: 65 S 24/14, 06.08.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausmeister Leistungseinheiten Gebäudekomplexe Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Mieter Nebenkostenabrechnung betriebskostenabrechnung nachvollziehbarkeit einfache übersichtliche mehrere Wirtschaftseinheiten
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