Detailansicht Urteil
Fehlender Anfangs- und Endkontenbestand macht Jahresabrechung unwirksam; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 183/15, 29.09.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Erfurt, AZ: 2 C 12/13, 07.07.2015
-
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 124/11, 06.01.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 58/99, 20.09.2000
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 39/2000, 07.06.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop EInzeljahresabrechnung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Nichtigkeit Beschluss Vereinbarung
Ähnliche Urteile
- Keine Hausgeldzahlung ohne Wirtschaftsplan; § 28 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück der WEG ohne ausdrückliche Regelung unzulässig; §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG
- Fehlerhafte Protokollierung führt auch bei unberechtigter Weigerung zur Unterschrift zur Anfechtung aller Beschlüsse; § 23 WEG
- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Abschleppen Wohnungseigentümer Kurioses Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Schimmel Miete Gemeinschaftseigentum Protokoll Veränderung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Verwalter Arzthaftung Verkehrsunfall Nachbarrecht Organisationsbeschluss Garage Kündigung Beirat Treppenlift Beschluss Gegenabmahnung Mietminderung Anfechtungsklage Abmahnung Sondereigentum Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Makler Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Tierhaltung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Allein die Erwägung, dass seit der Gesetzesänderung im Jahre 2007 eine Kostenänderung gem. § 16 WEG mehrheitlich beschlossen werden kann, macht einen Anspruch auf ordnungsgemäße Abrechnung nicht treuwidrig, denn es steht nicht fest, dass die Gemeinschaft eine aus dem Jahre 2001 nichtige Abstimmung auch heute noch bestätigen wird.