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§ 46 Abs. 1 S. 2 WEG als materielle Ausschlussfrist / Streitwertangabe im WEG-Verfahren zur Beschleuningung des Verfahrens §§ 167, 253 III ZPO erst mit Anfechtungsbegründung
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop § 46 WEG § 167 253 III ZPO Streitwert Streitwertangabe Sollvorschrift Zuständigkeit Gericht Frist Anfechtungsfrist demnächst Zustellung Begründungsfrist Streitgegenstand Lebenssachverhalt Beschleunigung Verfahren Verfahrensbeschleunigung Aufforderung
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