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Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren in schuldnerfremdes Eigentum kann unwirksam sein; §§ 37 Nr. 5, 90 ZVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 155/12, 08.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsversteigerung Versteigerungstermin Zuschlag Unwirksamkeit Grundstück Haus Wohngebäude Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gläubiger Schuldner Hoheitsakt
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