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Beschlussfassung zur Anschaffung von Rauchwarnmeldern muss die Interessen der Wohnungseigentümer berücksichtigen; §§ 21 Abs. 3, 4 WEG; 15 Abs. 7 LBO-BW
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 38/15, 17.11.2015
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Endlich mal wieder eine dogmatisch sauber hergeleitete Entscheidung eines Landgerichts. Die zuletzt ergangenen Entscheidungen des LG Düsseldorf und LG Dortmund bejahten lemmingartig eine umfassende Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft aus Gründen des umfassenden Brandschutzes und warfen dabei Landesbauordnungen anderer Bundesländer und Rechtsprechung zu Rauchwarnmeldern in Mietverhältnissen wahllos durcheinander.
Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 20 C 25/15, 18.09.2015
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AG Ratingen, AZ: 11 C 121/14, 18.11.2014
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LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
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LG Hamburg, AZ: 318 S 245/10, 05.10.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Brandmelder Rauchmelder Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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