Detailansicht Urteil
Fehlerhafte Einzelabrechnung führt zur Gesamtnichtigkeit der Abrechnungsspitze; §§ 28 Abs. 3 WEG; 139 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 225/13, 09.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Saldo Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Einzelwirtschaftsplan Gesamtwirtschaftsplan Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Beschluss Abschleppen Garage Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Wurzeln Treppenlift Anfechtungsklage Arzthaftung Abmahnung Protokoll Eigentümerversammlung Teilungserklärung Mietminderung Verkehrsunfall Schimmel Gegenabmahnung Veränderung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Sondereigentum Nachbarrecht Wohnungseigentümer Beirat Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Makler Eigenbedarfskündigung Miete Verwalter Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!