Detailansicht Urteil
Fehlerhafte Einzelabrechnung führt zur Gesamtnichtigkeit der Abrechnungsspitze; §§ 28 Abs. 3 WEG; 139 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 225/13, 09.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Saldo Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Einzelwirtschaftsplan Gesamtwirtschaftsplan Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Mietminderung Beschluss Arzthaftung Tierhaltung Miete Teilungserklärung Garage Protokoll Eigenbedarfskündigung Schimmel Wurzeln Makler Wirtschaftsplan Kündigung Treppenlift Abmahnung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Sondereigentum Organisationsbeschluss Beirat Jahresabrechnung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Veränderung Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Verwalter Eigentümerversammlung Telefonwerbung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!