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Fehlerhafte Einzelabrechnung führt zur Gesamtnichtigkeit der Abrechnungsspitze; §§ 28 Abs. 3 WEG; 139 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 225/13, 09.03.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Saldo Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Einzelwirtschaftsplan Gesamtwirtschaftsplan Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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