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Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Kaution nach Mietende; §§ 535, 546a, 551, 556, 563b BGB
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 270/14, 30.10.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 304/10, 01.06.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieter Mietvertrag Kaution Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mangel Mängel Schönheitsreparaturen Betriebskostenabrechnung Fälligkeit 6 Bottrop
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