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Zur ordnungsgemäßen Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft/ Position "Sonstiges" muss aufgeschlüsselt sein; §§ 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, 28 Abs. 3 WEG
LG Dortmund, AZ: 9 S 41/14, 24.11.2015
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Keywords: GBG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Sonstiges Position
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