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Wohnungseigentümergemeinschaft kann Grundstücke erwerben; §§ 10 Abs. 6, 21 Abs. 7 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/15, 18.03.2016
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Keywords: Grundstück Notarvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Erwerb Immobilie
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