Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer müssen vor einer Eigentümerversammlung über alle wesentlichen Beschlusspunkte informiert werden
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 57/12, 28.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 1/13, 20.05.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Informationspflicht Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop UNterlagen vorher vorab Einladung
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Miete Abschleppen Einstimmigkeit Arzthaftung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Kündigung Veränderung Verwalter Jahresabrechnung Beschluss Makler Tierhaltung Schimmel Teilungserklärung Protokoll Gemeinschaftseigentum Wurzeln Treppenlift Eigentümerversammlung Garage Eigenbedarfskündigung Abmahnung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Sondereigentum Wirtschaftsplan Beirat Gegenabmahnung Mietminderung Kurioses Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!