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Zum Haftungsumfang, wenn Tanzpartnerin beim Tanz aus dem Fenster fällt; §§ 823, 249 BGB
OLG Hamburg, AZ: 6 U 262/98, 05.10.1998
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Tanzen kurioses Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schadenersatz unerlaubte Handlung Körperverletzung fahrlässige
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