Detailansicht Urteil
Erstellung der Jahresabrechnung ist als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken; §§ 27, 28 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 5/16, 23.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 205/16, 05.10.2016
-
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 33/15, 19.04.2016
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 153/06, 11.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Keywords: Jahresabrechnung Zwangsvollstreckung unvertretbrae Handlung Ordnungsgeld Zwangsgeld Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalter
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Kurioses Garage Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Beschluss Miete Jahresabrechnung Teilungserklärung Einstimmigkeit Kündigung Verwaltungsbeirat Abschleppen Beirat Tierhaltung Veränderung Anfechtungsklage Telefonwerbung Abmahnung Protokoll Mietminderung Wurzeln Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Nachbarrecht Sondereigentum Wohnungseigentümer Arzthaftung Wirtschaftsplan Verwalter Makler Schimmel Treppenlift Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Sollte sich diese Rechtsprechung auch beim 5. Senat durchsetzen, wären Klagen auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegenüber einem ausgeschiedenen Verwalter nur unter erheblichen Mühen vollstreckbar.
Es sollte daher überlegt werden, ob eine Inverzugsetzung des Verwalters mit einer anschließenden Geltendmachung der sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche nicht der wesentlich einfachere und erfolgversprechendere Weg ist.