Detailansicht Urteil
Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Bauträger beginnt erst mit Erwerb der Eigentumswohnung
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 49/15, 25.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 171/15, 12.05.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Mängel Gewährleistung Verjährung Gemeinschaftseigentum Vergemeinschaftung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Ersterwerb werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Bauträger Haftung Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Jahresabrechnung Abmahnung Makler Schimmel Eigenbedarfskündigung Kurioses Verwalter Treppenlift Teilungserklärung Nachbarrecht Beschluss Protokoll Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Garage Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Kündigung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Veränderung Arzthaftung Wurzeln Verkehrsunfall Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Abschleppen Beirat Mietminderung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Tierhaltung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
