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Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohneigentum der GbR an einen Gesellschafter auch dann erforderlich, wenn unter den Gesellschaftern ein Verwandtschaftsverhältnis besteht; §§ 12 WEG, 705 ff BGB
KG Berlin, AZ: 1 W 166/16, 14.06.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuchamt Verwalterzustimmung Veräußerung gerader Linie Ehegtatte Ehegattin Eheleute gemeinschaft des bürgerlichen rechts Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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