Detailansicht Urteil
Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohneigentum der GbR an einen Gesellschafter auch dann erforderlich, wenn unter den Gesellschaftern ein Verwandtschaftsverhältnis besteht; §§ 12 WEG, 705 ff BGB
KG Berlin, AZ: 1 W 166/16, 14.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuchamt Verwalterzustimmung Veräußerung gerader Linie Ehegtatte Ehegattin Eheleute gemeinschaft des bürgerlichen rechts Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Ist-Jahresabrechnung ist unwirksam, § 28 Abs. 2 S. 1 WEG
- Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Missachtung des Beschwerdevorbringens gegen eine Kostenentscheidung; Art 103 GG
- Ist-Jahresabrechnung ist nichtig; Keine Einstellung von Hausgeldrückständen des Vorjahres in der Abrechnung; HAndwerksrechnungen sind unabhängig vom Verschulden eines Eigentümers auf alle Eigentümer umzulegen
- Parken vor der eigenen Garage maximal 15 Minuten gestattet
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Garage Wurzeln Sondereigentum Teilungserklärung Protokoll Verwaltungsbeirat Makler Beirat Eigentümerversammlung Beschluss Miete Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Kurioses Verkehrsunfall Verwalter Kündigung Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Schimmel Anfechtungsklage Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Nachbarrecht Abmahnung Tierhaltung Veränderung Abschleppen Einstimmigkeit Treppenlift Gegenabmahnung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
