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Unbestimmtheit eines Wohnungseigentümerbeschlusses bei gärtnerischer Gestaltung
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Unbestimmtheit Beschluss Beschlussfassung Anfechtung Eigentümer Eigentümerversammlung Garten Pflanzen Bepflanzung Kosten Kostentragung Kostentragungspflicht bauliche Veränderung
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Es empfiehlt sich in der Praxis immer, unbestimmt protokollierte Beschlüsse anzufechten, da bei einer späteren Erkenntnis über die Tragweite des Beschlusses die entgegenstehende Rechtskraft des Beschlusses nur im Falle seiner Nichtigkeit aufgehoben werden könnte. In der Praxis werden derartige Beschlüsse jedoch meist als rechtswidrig eingestuft, so dass die Anfechtungsfrist von einem Monat Anfechtbarkeit längst verstrichen ist.