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Anspruch auf Vorauszahlung der Betriebskosten endet mit der Abrechnungsreife; §§ 535, 546a, 556 BGB
LG Berlin I, AZ: 65 S 63/16, 30.09.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 416/12, 06.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rückgabe Mietsache Mangel Schaden Schönheitsreparaturen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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