Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf nach erfolgreicher Einziehungsklage nicht als Mieter oder Nutzungsberechtigter in der Wohnung wohnen bleiben; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 18 Abs. 1, 2 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 221/15, 18.11.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abmeierungsklage Entziehen Entziehung Wohnungseigentum rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Abmahnung muss Drohung des Entzugs von Wohneigentum enthalten, ist aber auch ohne eine solche Drohung wirksam, wenn auch ohne Rechtsfolgen; §§ 17, 44 WEG
- Verwahrloste Wohnung kann Entziehung des Wohneigentum begründen - Verwalter kann ohne Beschluss Klage erheben; §§ 17, 25 Abs. 4 WEG
- Nach erhobener Entziehungsklage ist keine weitere Abmahnung erforderlich; § 18 Abs. 1 WEG
- Obsiegender Wohnungseigentümer muss sich an den Kosten einer Einziehungsklage beteiligen; § 16 Abs. 4, 18 WEG
- Kosten der Entziehungsklage sind auch in einer Zweiergemeinschaft Verwaltungskosten; §§ 16 Abs. 7, 18 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Tierhaltung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Wurzeln Beschluss Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Protokoll Abschleppen Veränderung Telefonwerbung Nachbarrecht Jahresabrechnung Verwalter Teilungserklärung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Beirat Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Makler Miete Schimmel Kündigung Kurioses Verkehrsunfall Sondereigentum Treppenlift Mietminderung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
