Detailansicht Urteil
Zu den Voraussetzungen eines Räumungsschutzantrages, § 765a Abs. 3 ZPO
AG Bottrop, AZ: 18 M 2503/16, 02.01.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Räumung Vollstreckungsabwehrklage gute Sitten Verstoß Verstoss Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Mietvertrag Schuldner
Ähnliche Urteile
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Keine Streitwerterhöhung einer Räumungsklage bei mehreren Kündigungen
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Kündigung im Räumungsprozess ohne Vollmacht wirksam/ fristlose Kündigung wegen erhöhungsbedingter Rückstände einer Betriebskostenerhöhung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Abschleppen Garage Abmahnung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Tierhaltung Mietminderung Makler Telefonwerbung Schimmel Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Miete Treppenlift Beirat Eigenbedarfskündigung Beschluss Arzthaftung Kündigung Teilungserklärung Eigentümerversammlung Kurioses Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Verwalter Wurzeln Protokoll Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!