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Nachweis der Beschlussfassung zur Änderung der Teilungserklärung kann durch Vorlage des Prorotkolls erfolgen; §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 6 WEG; 20, 29 GBO
OLG München, AZ: 34 Wx 305/16, 16.11.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuchänderung Grundbucheintragung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Grundbuchamt Nachweis
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