Detailansicht Urteil
Zur Abnahme eines Werkes in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 633, 634, 640 BGB; 10 Abs. 6 WEG
OLG München, AZ: 9 U 1995/14, 26.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 36 S 17586/15, 07.04.2016
-
AG München, AZ: 481 C 8691/15, 04.09.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vergemeinschaftung Werkvertrag Abnahme Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mangel Mängel Gewährleistung Wohnungseigentümergemeinschaft Beschluss
Ähnliche Urteile
- Ehrverletzende Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren sind nicht justiziabel; §§ 1004, 823 BGB, 186 StGB
- Zur Nutzungsentschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter; § 546a BGB
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Beirat Tierhaltung Mietminderung Organisationsbeschluss Makler Beschluss Kündigung Sondereigentum Treppenlift Nutzungsentschädigung Wurzeln Telefonwerbung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Teilungserklärung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Schimmel Kurioses Anfechtungsklage Verwalter Protokoll Arzthaftung Abschleppen Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Veränderung Gegenabmahnung Nachbarrecht Abmahnung Verwaltungsbeirat Garage Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!