Detailansicht Urteil
Zum Umfang eines im Grundbuch gesicherten Wegerechtes/ Fahrrechtes; §§ 1018, 1020 BGB
		AG Bottrop, AZ: 10 C 62/16, 07.04.2017
		Entscheidung
im Volltext
herunterladen
			
		im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
			- 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 184/14, 23.01.2015
 - 
					
					BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 125/61, 09.01.1963
 
Entscheidung im Volltext herunterladen
			
		
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop nachbarrecht Duldung breite behinderung Ausübung Grundbuch Grunddienstbarkeit		
	Ähnliche Urteile
- Gemeinsam errichteter Zaun wurde nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt - Dennoch kein Anspruch auf Umsetzung
 - Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
 - Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
 - Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
 - Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
 
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Beschluss Veränderung Verwalter Abmahnung Makler Kurioses Garage Wohnungseigentümer Treppenlift Wurzeln Nutzungsentschädigung Beirat Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Mietminderung Miete Tierhaltung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Sondereigentum Gegenabmahnung Telefonwerbung Kündigung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Schimmel Protokoll Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Arzthaftung Abschleppen 	
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
		Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte? 
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
