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Wohnungseigentümer muss auch ohne Jahresabrechnung des Verwalters die Betriebkostenabrechnung innerhalb der Jahresfrist erstellen, § 556 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 249/15, 25.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Wohnungseigentümergemeinschaft Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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