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Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung; §§ 278 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/08, 21.01.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zugang Verjährung nachweis Rechtzeitigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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